KRITISDachG

KRITIS-Dachgesetz

Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen

Vom 11.3.2026

§ 1

Nationale KRITIS-Resilienzstrategie

1Die Bundesregierung soll eine Strategie zur Verbesserung der Resilienz kritischer Infrastrukturen verabschieden. 2Die Strategie beinhaltet Erwägungen zu Transparenzpflichten für kritische Infrastrukturen.