KrFArbZG

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern

Vom 11.7.2012

Zuletzt geändert am 16.5.2017

§ 4

Ruhezeiten

Die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten bestimmen sich nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften für Kraftfahrer sowie nach dem AETR.