KraftfAusbV

Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin

Vom 19.4.2001

Zuletzt geändert am 16.10.2017

§ 9

Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.