KosmetikV

Kosmetik-Verordnung

Verordnung über kosmetische Mittel

Vom 16.7.2014

Zuletzt geändert am 27.7.2021

§ 6

Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen

Die Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen berichten dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf Anfrage über die Erkenntnisse, die sie auf Grund ihrer Tätigkeit gewonnen haben und die für die Beratung bei und die Behandlung von stoffbezogenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch kosmetische Mittel von allgemeiner Bedeutung sind.