KonzVgV

Konzessionsvergabeverordnung

Verordnung über die Vergabe von Konzessionen

Vom 12.4.2016

Zuletzt geändert am 17.8.2023

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Gegenstand und Anwendungsbereich

Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von Konzessionen durch einen Konzessionsgeber.