Verordnung über die Vergabe von Konzessionen
Vom 12.4.2016
Zuletzt geändert am 10.7.2018
Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von Konzessionen durch einen Konzessionsgeber.