KonsG

Konsulargesetz

Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse

Vom 11.9.1974

Zuletzt geändert am 28.3.2021

§ 25e

Auslagen

Die Erstattung von Auslagen kann auch verlangt werden, wenn für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung keine Gebühr vorgesehen ist.