KGSG

Kulturgutschutzgesetz

Gesetz zum Schutz von Kulturgut

Vom 31.7.2016

Zuletzt geändert am 20.11.2019

Kapitel 2
Schutz von Kulturgut vor Abwanderung
Abschnitt 1
Unterschutzstellen des nationalen Kulturgutes

§ 5

Grundsatz

Nationales Kulturgut unterliegt als Teil des kulturellen Erbes Deutschlands dem Schutz gegen Abwanderung aus dem Bundesgebiet nach diesem Gesetz.