KfSachvG

Kraftfahrsachverständigengesetz

Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr

Vom 22.12.1971

Zuletzt geändert am 12.7.2021

§ 19

Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen kann das Bundesministerium für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen.