KernbrStG

Kernbrennstoffsteuergesetz

Vom 8.12.2010

Zuletzt geändert am 31.8.2015

§ 12

Anwendungsvorschrift

Das Gesetz ist auf Besteuerungsvorgänge anzuwenden, bei denen die sich selbsttragende Kettenreaktion vor dem 1. Januar 2017 ausgelöst wurde.