KBV

Kleinbetragsverordnung

Vom 19.12.2000

Zuletzt geändert am 18.7.2016

§ 5

Kraftfahrzeugsteuer bei Beendigung der Steuerpflicht

1Bei Beendigung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht wird die Steuer für den Entrichtungszeitraum, in den das Ende der Steuerpflicht fällt, auf null Euro festgesetzt, wenn der neu festzusetzende Betrag weniger als 5 Euro betragen würde. 2Dies gilt nicht, wenn gleichzeitig für dasselbe Fahrzeug und denselben Steuerschuldner die Steuer in geänderter Höhe neu festgesetzt wird.