(1) 1Binnen sechs Monaten ab Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses kann gegenüber dem Oberlandesgericht ein Anspruch zum Musterverfahren schriftlich angemeldet werden. 2Der Anmelder muss sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
(2) Die Anmeldung eines Anspruchs muss enthalten:
(3) Die Anmeldung ist unzulässig, soweit wegen desselben Anspruchs bereits Klage erhoben wurde.
(4) Die Anmeldung ist den darin bezeichneten Musterbeklagten zuzustellen.