KAGB

Kapitalanlagegesetzbuch

Vom 4.7.2013

Zuletzt geändert am 27.12.2024

§ 159a

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss einer geschlossenen Publikumsinvestmentkommanditgesellschaft ist spätestens sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres den Gesellschaftern zur Feststellung vorzulegen.