KAGB

Kapitalanlagegesetzbuch

Vom 4.7.2013

Zuletzt geändert am 3.2.2026

§ 159a

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss einer geschlossenen Publikumsinvestmentkommanditgesellschaft ist spätestens sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres den Gesellschaftern zur Feststellung vorzulegen.