JMStV

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien

Vom 13.9.2002

Zuletzt geändert am 27.2.2024

I. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1Zweck des Staatsvertrages
II. Abschnitt
Vorschriften für Rundfunk
§ 8Festlegung der Sendezeit
III. Abschnitt
Vorschriften für Telemedien
§ 11
IV. Abschnitt
Verfahren für Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
§ 13Anwendungsbereich
V. Abschnitt
Vollzug für Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
§ 20Aufsicht
VI. Abschnitt
Ahndung von Verstößen der Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
§ 23Strafbestimmung
VII. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 25Übergangsbestimmung

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