Vom 4.8.1953
Neugefasst am 11.12.1974
Zuletzt geändert am 25.6.2021
Die Vorschriften der Strafprozeßordnung über das Adhäsionsverfahren (§§ 403 bis 406c der Strafprozeßordnung) werden im Verfahren gegen einen Jugendlichen nicht angewendet.