JAbschlWUV

Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen

Vom 14.6.2023

§ 7

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen vom 22. September 1970 (BGBl. I S. 1334), die zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 3338) geändert worden ist, außer Kraft.