InvStG

Investmentsteuergesetz

Vom 19.7.2016

Zuletzt geändert am 2.12.2024

Abschnitt 4
Verhältnis zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

§ 24

Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

Wenn Investmentfonds oder ihre Anleger der Besteuerung nach Kapitel 2 unterlegen haben, so ist ein Wechsel zur Besteuerung nach Kapitel 3 ausgeschlossen.