InVorG

Investitionsvorranggesetz

Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz

Vom 14.7.1992 (BGBl. I S. 1257, 1268; 1993 S. 1811)

Neugefasst am 4.8.1997 (BGBl. I S. 1996)

Zuletzt geändert am 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474)

Abschnitt 1
Vorrang für Investitionen
§ 1Grundsatz
Abschnitt 2
Erteilung des Investitionsvorrangbescheids
§ 4Verfahren
Abschnitt 3
Investitionsvorrangbescheid und investiver Vertrag
§ 8Inhalt des Investitionsvorrangbescheids und des investiven Vertrages
Abschnitt 4
Durchführung der Investition und Rückabwicklung fehlgeschlagener Vorhaben
§ 13Grundsatz
Abschnitt 7
Schlußbestimmungen
§ 22Grundstücke und Gebäude nach Liste C

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