(1) 1Zur Unterstützung der Wärmewende, insbesondere in der leitungsgebundenen Wärmeversorgung, wird in einem der Fördergebiete nach § 2 ein „Kompetenzzentrum Wärmewende“ eingerichtet. 2Das Kompetenzzentrum unterstützt als zentrale Anlaufstelle Gemeinden, Gemeindeverbände und Unternehmen bei der Erstellung von kommunalen Wärmeplänen sowie bei Planung, Neubau und Transformation von Wärmenetzen.
(2) 1Die Forschungsinitiative „Reallabore der Energiewende“ wird um ein Sonderelement zum Strukturwandel aufgestockt. 2Mit dem Fokus auf Energieinnovationen in den Fördergebieten nach § 2 werden zusätzliche Mittel bereitgestellt, um vorhandene energietechnische Kompetenzen und Infrastrukturen zukunftssicher weiterzuentwickeln, das Innovationspotenzial der Regionen gezielt zu stärken und zukunftsfähige energietechnologische Wertschöpfung zu generieren.
(3) Zur Weiterentwicklung der Fördergebiete nach § 2 hin zu zukunftsorientierten Energieregionen werden im Jahr 2020 zusätzliche Einrichtungen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt eingerichtet: