IntV

Integrationskursverordnung

Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler

Vom 13.12.2004

Zuletzt geändert am 3.12.2024

§ 2

Anwendungsbereich der Verordnung

Die Verordnung findet auch Anwendung auf Ausländer, deren Rechtsstellung sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU bestimmt.