Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts
Vom 26.1.2005
Neugefasst am 15.1.2024
1Der Beschluss nach § 20 wird erst mit Rechtskraft wirksam. 2Hierauf ist in dem Beschluss hinzuweisen.