Gesetz über die Insolvenz- und Restrukturierungsstatistik
Vom
7.12.2011
Zuletzt geändert am
10.8.2021
§ 1
Insolvenz- und Restrukturierungsstatistik
Für wirtschaftspolitische Planungsentscheidungen werden über Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen monatliche und jährliche Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.