InsO

Insolvenzordnung

Vom 5.10.1994 (BGBl. I S. 2866)

Zuletzt geändert am 15.7.2024 (BGBl. I S. Nr. 236)

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
§ 1Ziele des Insolvenzverfahrens
Zweiter Teil
Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
Erster Abschnitt
Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
§ 11Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens
Zweiter Abschnitt
Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
§ 35Begriff der Insolvenzmasse
Dritter Abschnitt Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger
§ 56Bestellung des Insolvenzverwalters
Dritter Teil
Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Erster Abschnitt
Allgemeine Wirkungen
§ 80Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts
Zweiter Abschnitt
Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats
§ 103Wahlrecht des Insolvenzverwalters
Dritter Abschnitt
Insolvenzanfechtung
§ 129Grundsatz
Vierter Teil
Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
Erster Abschnitt
Sicherung der Insolvenzmasse
§ 148Übernahme der Insolvenzmasse
Zweiter Abschnitt
Entscheidung über die Verwertung
§ 156Berichtstermin
Dritter Abschnitt
Gegenstände mit Absonderungsrechten
§ 165Verwertung unbeweglicher Gegenstände
Fünfter Teil
Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
Erster Abschnitt
Feststellung der Forderungen
§ 174Anmeldung der Forderungen
Zweiter Abschnitt
Verteilung
§ 187Befriedigung der Insolvenzgläubiger
Dritter Abschnitt
Einstellung des Verfahrens
§ 207Einstellung mangels Masse
Sechster Teil
Insolvenzplan
Erster Abschnitt
Aufstellung des Plans
§ 217Grundsatz
Zweiter Abschnitt
Annahme und Bestätigung des Plans
§ 235Erörterungs- und Abstimmungstermin
Dritter Abschnitt
Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung
§ 254Allgemeine Wirkungen des Plans
Siebter Teil
Koordinierung der Verfahren von Schuldnern, die derselben Unternehmensgruppe angehören
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 269aZusammenarbeit der Insolvenzverwalter
Zweiter Abschnitt
Koordinationsverfahren
§ 269dKoordinationsgericht
Achter Teil
Eigenverwaltung
§ 270Grundsatz
Neunter Teil
Restschuldbefreiung
§ 286Grundsatz
Zehnter Teil
Verbraucherinsolvenzverfahren
§ 304Grundsatz
Elfter Teil
Besondere Arten des Insolvenzverfahrens
Erster Abschnitt
Nachlaßinsolvenzverfahren
§ 315Örtliche Zuständigkeit
Zweiter Abschnitt
Insolvenzverfahren über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft
§ 332Verweisung auf das Nachlaßinsolvenzverfahren
Dritter Abschnitt
Insolvenzverfahren über das gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut einer Gütergemeinschaft
§ 333Antragsrecht. Eröffnungsgründe
Zwölfter Teil
Internationales Insolvenzrecht
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 335Grundsatz
Zweiter Abschnitt
Ausländisches Insolvenzverfahren
§ 343Anerkennung
Dritter Abschnitt
Partikularverfahren über das Inlandsvermögen
§ 354Voraussetzungen des Partikularverfahrens
Dreizehnter Teil
Inkrafttreten
§ 359Verweisung auf das Einführungsgesetz

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