ImmVermV

Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung

Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung

Vom 28.4.2016

Zuletzt geändert am 11.12.2024

Anlage 2

(zu § 3 Absatz 8) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ und „Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung


Herr/Frau . . . . . .

(Name und Vorname)

geboren am . . . . . .  in . . . . . .

wohnhaft in . . . . . .

hat am . . . . . .

vor der Industrie- und Handelskammer . . . . . .

die Sachkundeprüfung für die Ausübung des Gewerbes als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung erfolgreich abgelegt.

Die Sachkundeprüfung erstreckte sich insbesondere auf die fachspezifischen Kenntnisse, Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

    1.
  • Kundenberatung (Erstellung von Kundenprofilen, Bedarfsermittlung, Lösungsmöglichkeiten, Produktdarstellung und -information),
  • 2.
  • fachliche Kenntnis über Kreditprodukte zur Immobilienfinanzierung oder grundpfandrechtlich gesicherte Kredite und über die mit ihnen üblicherweise gemeinsam angebotenen Finanzprodukte oder andere Finanzdienstleistungen; Marktübersicht,
  • 3.
  • fachliche Kenntnis auf dem Gebiet des Verbraucherkreditrechts und Verbraucherschutzes,
  • 4.
  • fachliche Kenntnis auf dem Gebiet der Kreditwürdigkeitsprüfung,
  • 5.
  • fachliche Kenntnis auf dem Gebiet des Erwerbs von Immobilien und der Darlehenssicherung,
  • 6.
  • fachliche Kenntnis in der Bewertung von Sicherheiten,
  • 7.
  • fachliche Kenntnis über den Aufbau und die Funktion von Grundbüchern,
  • 8.
  • fachliche Kenntnis über ethische Standards im Geschäftsleben,
  • 9.
  • Finanz- und Wirtschaftskompetenz.

. . . . . .
(Stempel/Siegel)
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(Ort und Datum)(Unterschrift)