Gesetz zur Ordnung des Handwerks
Vom 17.9.1953
Neugefasst am 24.9.1998
Zuletzt geändert am 20.7.2026
Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung können über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden.