Gesetz zur Ordnung des Handwerks
Vom 17.9.1953
Neugefasst am 24.9.1998
Zuletzt geändert am 3.4.2025
Soweit Vorschriften nicht bestehen, regelt die Handwerkskammer die Durchführung der Berufsausbildung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.