Vom 26.1.1976
Neugefasst am 19.1.1999
Zuletzt geändert am 15.11.2019
Die Abschlüsse der Ausbildung an der Notarschule des Landes Baden-Württemberg können den Abschlüssen eines vergleichbaren Studiengangs an einer staatlichen Hochschule gleichgestellt werden.