HopfV 2023

Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften im Hopfensektor

Vom 9.3.2023

Zuletzt geändert am 4.11.2023

§ 21

Kontrollen zum Ausschluss einer regelwidrigen Doppelfinanzierung

1Die Bundesanstalt hat regelmäßig Kontrollen mit dem Ziel durchzuführen, eine regelwidrige Doppelfinanzierung auszuschließen. 2Eine regelwidrige Doppelfinanzierung liegt vor, wenn eine anerkannte Erzeugerorganisation und deren angeschlossene Erzeuger für eine im Sektor Hopfen geförderte Maßnahme eine weitere Finanzierung aus nationalen oder unionsrechtlichen Förderprogrammen erhält.