HomTAMRegV

Homöopathische Tierarzneimittel-Registrierungsverordnung

Verordnung über die Registrierung homöopathischer Tierarzneimittel

Vom 6.7.2022

§ 5

Neue Registrierung

Die Inhaberin oder der Inhaber der Registrierung hat im Fall folgender Änderungen eine neue Registrierung zu beantragen:

1. Änderung der Zusammensetzung der Ursubstanzen nach Art oder Menge, einschließlich einer Änderung des Verdünnungsgrades oder
2. Änderung der Darreichungsform, wenn diese mit der registrierten Darreichungsform nicht vergleichbar ist.