HIVHG

HIV-Hilfegesetz

Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen

Vom 24.7.1995

Zuletzt geändert am 18.7.2017

§ 26

Inkrafttreten

1Dieses Gesetz tritt in Kraft, sobald sichergestellt ist, daß die in § 2 Nr. 2 und 3 genannten Mittel der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ als Teilbeitrag für das Jahr 1995 zur Verfügung gestellt werden. 2Das Bundesministerium für Gesundheit gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.