HIVHG

HIV-Hilfegesetz

Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen

Vom 24.7.1995

Zuletzt geändert am 18.7.2017

§ 19

Rechtsweg

1Für Rechtsstreitigkeiten in Anwendung dieses Gesetzes ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. 2Vor Klageerhebung ist gegen den Bescheid gemäß § 18 Widerspruch zu erheben, über den der Stiftungsvorstand entscheidet.