HIVHG

HIV-Hilfegesetz

Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen

Vom 24.7.1995

Zuletzt geändert am 18.7.2017

§ 10

Verwaltungskosten

Die Kosten für die Durchführung der Aufgaben der Stiftung sind aus den Stiftungsmitteln zu tragen.