Gesetz zur Gewährung eines Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten
Vom 29.4.2022
Zuletzt geändert am 9.11.2022
(1) 1Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Juni 2022 in Kraft. 2Es tritt mit Ablauf des 31. Mai 2032 außer Kraft.
(2) § 3 Absatz 1 Satz 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.