HeizkZuschG

Heizkostenzuschussgesetz

Gesetz zur Gewährung eines Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten

Vom 29.4.2022

Zuletzt geändert am 9.11.2022

§ 8

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) 1Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Juni 2022 in Kraft. 2Es tritt mit Ablauf des 31. Mai 2032 außer Kraft.

(2) § 3 Absatz 1 Satz 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.