HeimG

Heimgesetz

Vom 7.8.1974

Neugefasst am 5.11.2001

Zuletzt geändert am 29.7.2009

§ 24

Anwendbarkeit der Gewerbeordnung

Auf die den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegenden Heime, die gewerblich betrieben werden, finden die Vorschriften der Gewerbeordnung Anwendung, soweit nicht dieses Gesetz besondere Bestimmungen enthält.