Gesetz über die Statistik im Handels- und Dienstleistungsbereich
Vom 22.2.2021
Zuletzt geändert am 17.1.2024
(1) Die konjunkturstatistischen Erhebungen werden monatlich durchgeführt.
(2) Berichtszeitraum für die Erhebungen ist der Kalendermonat.
(3) Erster Berichtsmonat für die Erhebungen ist der Januar 2021.