Gesetz über die Statistik im Handels- und Dienstleistungsbereich
Vom 22.2.2021
Zuletzt geändert am 22.12.2025
(1) Die konjunkturstatistischen Erhebungen werden monatlich durchgeführt.
(2) Berichtszeitraum für die Erhebungen ist der Kalendermonat.
(3) (weggefallen)