Vom 26.8.1998
Neugefasst am 26.6.2013
Zuletzt geändert am 5.12.2024
Auftraggeber im Sinne dieses Teils sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99, Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 und Konzessionsgeber im Sinne des § 101.