Vom 26.8.1998
Neugefasst am 26.6.2013
Zuletzt geändert am 5.12.2024
Ausführungsbedingungen, die der öffentliche Auftraggeber dem beauftragten Unternehmen verbindlich vorzugeben hat, dürfen nur aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzes festgelegt werden.