Vom 12.9.1950
Neugefasst am 9.5.1975
Zuletzt geändert am 7.10.2024
1Der Ausschuß entscheidet mit einfacher Mehrheit über die gegen die Vorschlagsliste erhobenen Einsprüche. 2Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 3Die Entscheidungen sind zu Protokoll zu vermerken. 4Sie sind nicht anfechtbar.