Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Vom 12.12.2007
Zuletzt geändert am 7.6.2016
Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen gewährleistet, welche die Ausübung dieser Rechte regeln.