Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Vom 12.12.2007
Zuletzt geändert am 7.6.2016
(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
(3) Menschenhandel ist verboten.