Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Vom 12.12.2007
Zuletzt geändert am 7.6.2016
Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat haben das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten.