Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Vom 12.12.2007
Zuletzt geändert am 7.6.2016
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Anspruch auf Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung.