GPrüfbV

Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung

Verordnung über die Prüfung und Bescheinigung der Einhaltung bestimmter Pflichten durch prüfpflichtige nichtfinanzielle Gegenparteien auf Grund der Verordnungen (EU) Nr. 648/2012 und (EU) Nr. 600/2014

Vom 19.3.2014

Zuletzt geändert am 19.3.2020

§ 4

Prüfpflichtiger Zeitraum

Der prüfpflichtige Zeitraum, auf den sich die Prüfung erstreckt, ist vorbehaltlich des § 10 das am Stichtag des Jahresabschlusses endende Geschäftsjahr.