GPEV

Garantieprämienerhebungsverordnung

Verordnung zur Erhebung von Garantieprämien für die ergänzende staatliche Absicherung von Reisegutscheinen wegen der COVID-19-Pandemie

Vom 15.10.2020

§ 1

Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der Erhebung von Garantieprämien nach Artikel 240 § 6 Absatz 7 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche für Reisegutscheine, die vom 31. Juli 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2021 ausgegeben, angepasst oder umgetauscht worden sind.