GOÄ

Gebührenordnung für Ärzte

Vom 12.11.1982

Neugefasst am 9.2.1996

Zuletzt geändert am 19.7.2023

§ 7

Entschädigungen

Als Entschädigungen für Besuche erhält der Arzt Wegegeld und Reiseentschädigung; hierdurch sind Zeitversäumnisse und die durch den Besuch bedingten Mehrkosten abgegolten.