GOÄ

Gebührenordnung für Ärzte

Vom 12.11.1982

Neugefasst am 9.2.1996

Zuletzt geändert am 19.7.2023

§ 3

Vergütungen

Als Vergütungen stehen dem Arzt Gebühren, Entschädigungen und Ersatz von Auslagen zu.