GOZ

Gebührenordnung für Zahnärzte

Vom 22.10.1987

Zuletzt geändert am 5.12.2011

§ 12

Überprüfung

1Die Bundesregierung prüft die Auswirkungen der Neustrukturierung und -bewertung der Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte. 2Sie berichtet dem Bundesrat bis spätestens Mitte des Jahres 2015 über das Ergebnis der Prüfung und die tragenden Gründe.