GOBT

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Vom 17.10.2025

Anlage 5 [2]

Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Absatz 3 StPO und § 382 Absatz 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Absatz 2, § 194 Absatz 4 StGB