GOBT

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Vom 17.10.2025

§ 9

Aufgaben der Schriftführer

1Die Schriftführer unterstützen den Präsidenten. 2Sie haben insbesondere die Rednerlisten zu führen, die Namen aufzurufen, die Stimmzettel zu sammeln und zu zählen sowie andere Angelegenheiten des Bundestages nach den Weisungen des Präsidenten zu besorgen. 3Der Präsident verteilt die Geschäfte.