GOBT

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Vom 25.6.1980

Zuletzt geändert am 25.9.2025

III.
Präsident, Präsidium und Ältestenrat

§ 5

Präsidium

Der Präsident und die stellvertretenden Präsidenten bilden das Präsidium.